Mitnahme von gefährlichen Gegenständen

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug über die Bestimmungen für die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen, die in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck erlaubt sind. Die nachfolgende Liste ist eventuell nicht vollständig und kann jederzeit erweitert werden. Für bestimmte Flüge können weitere Vorschriften gelten. Darüber hinaus sind nationale Vor­schriften und die IATA-Gefahrgut­vorschriften (International Air Transport Association) zu beachten.

Elektronische Geräte und Batterien

Persönliche elektronische Geräte und Batterien gelten als gefährliche Gegenstände, da sie bei Beschädigung Hitze erzeugen, kurzschließen und Feuer fangen können. Auf der folgenden Seite finden Sie detaillierte Informationen für Ihre persönlichen elektronischen Geräte und Batterien:

Radioisotope Herzschrittmacher oder andere Geräte, einschließlich implantierter Geräte, die von Lithium-Batterien betrieben werden.

Nur am Körper getragen erlaubt.
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Gas

Taucher-/Schnorchelausrüstung kann Gefahrgut enthalten, z.B. in Pressluftflaschen oder Unterwasserlampen.

Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Nein
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Regeln

  • Pressluftflaschen müssen leer sein, Ventile geöffnet.
  • Für Geräte, die mit Lithium Batterien betrieben werden: die Vorgaben und Restriktionen für diesen Batterietyp sind einzuhalten.

Kleine Sauerstoffgas- oder Luftzylinder für medizinische Zwecke.

Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Nein
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*

Regeln

  • Maximaler Druck: 200 bar und Bruttohöchstgewicht 5 kg pro Zylinder
  • Zylinder dürfen an Bord von LH-Flügen gebraucht werden.
  • Sie müssen in einer vom Hersteller zugelassenen äußeren Verpackung, die das Auslassventil schützt, transportiert werden.


Verboten

  • Weltweit: chemische Sauerstoffgeneratoren
  • Bei Reisen in die/aus den/über die USA: Sauerstoffgaszylinder
  • Persönliche Sauerstoffdosen („canned oxygen“)


*Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.

Kleine Gaszylinder, die zum Betrieb mechanischer Körperglieder getragen werden. Auch Ersatzzylinder ähnlicher Größe, falls diese zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung während der Reise erforderlich sind.

Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Verboten

  • Gaszylinder für die Zubereitung von Sprudelwasser oder ähnlichen Produkten

Kleiner Gaszylinder mit Kohlendioxid oder einem anderen geeigneten Gas der Gefahrenklasse 2.2, z.B. für selbstaufblasbare Sicherheitswesten, Espuma Flaschen oder zum Aufpumpen von Rädern.

Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*

Regeln für Rettungswesten und ähnliche Sicherheitsvorrichtungen:

  • Maximal zwei Gegenstände pro Gast
  • Maximal zwei Ersatzpatronen pro Gegenstand


Andere Gegenstände:

  • Nicht mehr als vier Patronen
  • Bis zu 50 Milliliter pro Patrone


Hinweis: Bei Kohlendioxid entspricht eine Gaspatrone mit einer Wasserkapazität von 50 ml einer 28 g Patrone.

*Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.

Möchten Sie detaillierte Informationen zur Mitnahme von Lawinenrettungsrucksäcken erhalten, besuchen Sie bitte die folgende Seite auf Lufthansa.com:

Quecksilber

Kleine medizinische oder klinische Thermometer für den persönlichen Gebrauch, mit Quecksilber.

Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Nein
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Regeln

  • Das Thermometer muss in einer Schutzhülle aufbewahrt werden.
  • Pro Fluggast ist nur eines erlaubt.

Thermometer mit Quecksilber.

Aufgegebenes Gepäck: Nein
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*

Regeln

  • Quecksilberthermometer dürfen nur von Vertretern staatlicher Wetterdienste und ähnlicher Behörden mitgenommen werden.
  • Das Thermometer muss in einem stabilen Außenbehälter mit versiegelter Innenauskleidung bzw. einer Tasche aus stabilem, für Quecksilber undurchlässigem und durchstichsicherem Material verpackt sein, die unabhängig von der Position ein Austreten von Quecksilber verhindern.


*Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.

Barometer mit Quecksilber.

Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*

Regeln

  • Quecksilberbarometer dürfen nur von Vertretern staatlicher Wetterdienste und ähnlicher Behörden mitgenommen werden.
  • Das Barometer muss in einem stabilen Außenbehälter mit versiegelter Innenauskleidung bzw. einer Tasche aus stabilem, für Quecksilber undurchlässigem und durchstichsicherem Material verpackt sein, die unabhängig von der Position ein Austreten von Quecksilber verhindern.


*Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.

Entzündliche Flüssigkeiten

Nichtinfektiöse Präparate/Proben, die mit kleinen Mengen entzündlicher Flüssigkeiten verpackt sind, z. B. Präparate von Säugetieren, Vögeln, Amphibien, Reptilien, Fischen, Insekten und anderen Wirbellosen, verpackt in einer stabilen Außenverpackung mit geeigneter Polsterung.

Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Brennstoffzellensysteme und Ersatzbrennstoffpatronen für tragbare elektronische Geräte wie z. B. Kameras, Handys, Laptop-Computer und Camcorder. Die Geräte müssen sicher verpackt sein. Lithium Batterien sind nicht erlaubt.

Aufgegebenes Gepäck: Nein
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Regeln

  • Pro Fluggast sind max. 2 erlaubt.
  • Brennstoffzellensysteme müssen vom Hersteller mit „Approved for carriage in aircraft cabin only” und mit einer Herstellererklärung, dass das System den Spezifikationen von IEC PAS 62282-6-1 Ed. 1 entspricht, gekennzeichnet sein.
  • Die Brennstoffzellen dürfen das elektronische Gerät nicht aufladen, wenn das Gerät nicht genutzt wird.
  • Jede Brennstoffzellenpatrone muss mit einer Herstellererklärung, dass sie den Spezifikationen von IEC PAS 62282-6-1 Ed. 1 entspricht, sowie mit der Angabe der Höchstmengen und des Patronentyps versehen sein.
  • Brennstoffzellen dürfen nur entflammbare Flüssigkeiten, ätzende Substanzen, Flüssiggase, mit Wasser reagierende Substanzen oder Wasserstoff in Metallhydrid enthalten.
  • Brennstoffzellennachfüllungen oder Brennstoffzellensysteme, deren einzige Funktion die Ladung einer Batterie im Gerät ist, sind nicht zulässig.
  • Das Nachladen von Brennstoffzellen an Bord ist nicht erlaubt, mit Ausnahme des Einsetzens von Ersatzpatronen.


Höchstmengen für die einzelnen Brennstoffzellenpatronen:

  • Für Flüssigkeiten: 200 ml
  • Für Feststoffe: 200 g
  • Für Flüssiggase: 120 ml für nichtmetallische Patronen oder 200 ml für metallische Brennstoffzellenpatronen
  • Für Wasserstoff in Metallhydrid: eine Wasserkapazität von höchstens 120 ml

Entzündliche Gegenstände

Sicherheitszündhölzer (eine kleine Packung) oder ein kleines Feuerzeug, die keine nichtabsorbierten Flüssigbrennstoffe außer Flüssiggas enthalten, zum persönlichen Gebrauch.

Aufgegebenes Gepäck: Nein
Handgepäck: Ja, jedoch nur an der Person (nicht im Handgepäckstück)
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Verboten

  • Feuerzeugbrennstoff
  • Feuerzeugnachfüllungen
  • "Überall-Zündhölzer"
  • "Blue Flame"-Feuerzeuge oder Zigarrenanzünder
  • Feuerzeuge, die mit Lithium-Batterien betrieben werden ohne Sicherheitskappe oder sonstigen Sicherheitsmechanismen, die eine unbeabsichtigte Aktivierung ermöglichen


Hinweis: Maximal ein kleines Päckchen Streichhölzer oder ein Feuerzeug pro Person. In manchen Ländern, z.B. Indien, ist die Mitnahme von Zündhölzern oder Feuerzeugen jeder Art verboten.

Sonstige

Permeationsgeräte zur Kalibrierung von Systemen zur Überwachung der Luftqualität.

Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Nein
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Isolierte Verpackungen, die gekühlten, vollständig in porösem Material absorbierten Flüssigstickstoff enthalten und zum Transport bei niedriger Temperatur vorgesehen sind („dry shipper”) und die für ungefährliche Produkte genutzt werden, die nicht den IATA Gefahrgutvorschriften unterliegen.

Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Regeln

  • Das Design der isolierten Verpackung darf keinen Aufbau von Druck innerhalb des Behälters erlauben.
  • Die Freisetzung von gekühltem Flüssigstickstoff ist unabhängig von der Ausrichtung der isolierten Verpackung nicht zulässig.
  • Haarspray
  • Parfum und Eau de Cologne
  • Medikamente mit Alkohol


Regeln

  • Die Gesamtnettomenge aller solcher Artikel, die von einem Fluggast mitgeführt werden, darf 2 kg oder 2 Liter pro Person im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck zusammen nicht überschreiten.
  • Die Nettomenge der einzelnen Artikel darf jeweils 0,5 kg oder 0,5 Liter nicht überschreiten.


Hinweis: Siehe auch "Spraydosen".

Spraydosen, zu Sportzwecken und für den persönlichen Gebrauch. Der Inhalt darf nicht entflammbar oder giftig sein.

Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Regeln

  • Die Sprühventile der Spraydosen müssen durch eine Kappe oder eine andere geeignete Vorrichtung geschützt sein, um die versehentliche Freisetzung des Inhalts zu verhindern.
  • Pro Fluggast dürfen insgesamt nicht mehr als 2 kg oder 2 Liter (Spraydosen und Toilettenartikel) und nicht mehr als 0,5 kg oder 0,5 Liter pro Behälter mitgeführt werden.


Hinweis: Siehe auch "Medizinische Artikel und Toilettenartikel".

Lockenstäbe mit Kohlenwasserstoff.

Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Regeln

  • Pro Fluggast nur ein Lockenstab.
  • Lockenstäbe dürfen zu keiner Zeit an Bord gebraucht werden.
  • Die Sicherheitskappe muss sicher über dem Heizelement angebracht sein.
  • Gasnachfüllungen für solche Lockenstäbe sind weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck erlaubt.

Trockeneis in fester Form (Kohlendioxid) ist, wenn es zur Verpackung verderblicher Waren eingesetzt wird, diesen Vorschriften nicht unterworfen.

Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*

Regeln

  • Pro Fluggast max. 2,5 kg.
  • Die Verpackung muss die Freisetzung von Kohlendioxid zulassen.
  • Aufgegebene Gepäckstücke, die Trockeneis enthalten, müssen jeweils mit dem Zusatz „Dry Ice” gekennzeichnet sein.


Hinweis: Fluggäste, die von dieser Ausnahmeregel Gebrauch machen, dürfen insgesamt höchstens 2,5 kg im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck zusammen mitnehmen.

*Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.

Bei Mitführung durch Mitarbeitende der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (Organization for the Prohibition of Chemical Weapons, OPCW) auf Dienstreisen.

Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Nein
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja*

*Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.

Für den Transport von Sport- und Jagdwaffen sowie Munition gelten spezielle Vorschriften. Der Transport von Waffen oder Munition muss frühzeitig bei unserem Service Center angemeldet werden. Bitte checken Sie am Reisetag mit diesem Gepäck mindestens 120 Minuten vor Abflug ein.

Es können mehrere Waffen pro Passagier gebucht werden. Passagiere sind allein für die Einhaltung der Zollvorschriften, für die Einfuhrgenehmigung sowie für andere verlangte Dokumente verantwortlich. Das gilt sowohl bei der Einreise in ein Land als auch bei der Durchreise.

Bei Airlines der Lufthansa Group muss die Munition analog des neuesten IATA Standards gesondert als "AMMO" gebucht werden. Andere Airlines nutzen diesen Standard eventuell noch nicht und akzeptieren nur Buchungen ohne gesondertes Element "AMMO".

Waffe
Jede Waffe muss gesichert und entladen in einem dafür vorgesehenen, verschlossenen Transportbehältnis verpackt sein. Pro Transportbehältnis sind mehrere Waffen erlaubt.

Munition
Pro Passagier sind maximal 5 kg Munition der Sorten 1.4S, UN 0012 oder UN 0014 erlaubt. Die Munition muss in einem festen Behälter aus Holz, Metall oder Faserplatte getrennt von der Schusswaffe verpackt sein. Dieser Behälter schützt die Munition vor Erschütterung, Bewegung und einer unbeabsichtigten Selbstauslösung. Auf Flügen von und nach Südafrika muss die Munition in einer abschließbaren Munitionskiste verpackt sein.

Gebühren

  • Inland: 70 EUR
  • Europa: 80 EUR
  • Naher und Mittlerer Osten, Nordafrika und Zentralasien: 100 EUR
  • Mittlere Interkontinentalstrecken: 200 EUR
  • Lange Interkontinentalstrecken: 250 EUR

Aufgrund lokaler Sicherheitsmaßnahmen wird immer eine zusätzliche Flughafengebühr für Waffen bei Abflügen in Südafrika USD 80, Italien bis zu EUR 90 (abhängig vom Flughafen), Spanien EUR 60, Türkei EUR 30, Zürich (CHF 55), Zypern (EUR 25) und Genf (CHF 200 oder früher als zwei Stunden vor Abflug CHF 250) erhoben.

Der Transport von Waffen von und nach London Heathrow (LHR), Aberdeen (ABZ), Edinborough (EDI), Inverness (INV) und Glasgow (GLA) ist verboten. Bitte wählen Sie einen anderen Flughafen in London oder Großbritannien, falls Sie die zugelassenen Sport- oder Jagdwaffen mitnehmen möchten.

Hinweise zur Mitnahme

  • Ausschließlich Sport- und Jagdwaffen, Pistolen und Gewehre plus sicher verpackte Munition (Patronen für Waffen) der Gefahrenklasse 1.4S.
  • Aufgegebenes Gepäck: Ja (Achtung: separate Reservierungen für Waffe und Munition erforderlich)
  • Handgepäck: Nein
  • An der Person: Nein
  • Genehmigung des Carriers erforderlich: Ja (Es handelt sich um keine schriftliche Genehmigung. Sie wird durch die Anfrage und mündliche Bestätigung im Service Center oder spätestens beim Check-in am Flughafen erteilt.)
  • Waffen und Munition müssen entsprechend der IATA-Gefahrgutvorschriften in unterschiedlichen Taschen verpackt sein. Falls nötig muss eine spezielle Gepäckbox verwendet werden, um beide Gegenstände voneinander zu trennen.
  • Waffen müssen ungeladen sein.
  • In zur Passagierbeförderung eingesetzten Maschinen darf nur Munition zum persönlichen Gebrauch für Sport- und/oder Jagdzwecke befördert werden.
  • Nur Munition der Klassen 1.4S, UN0012 oder UN0014 darf mitgenommen werden.
  • Pro Fluggast dürfen höchstens 5 kg Munition brutto (Wiegepflicht) zum eigenen Gebrauch mitgenommen werden.
  • Munition muss sicher, d. h. in der handelsüblichen Verpackung, verpackt sein.

Verboten

  • Munition mit Explosiv- oder Brandgeschossen.
  • Schwarzpulver darf keinesfalls befördert werden.

Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Regeln

  • In Einzelhandelsverpackung, mit mehr als 24 Vol.-%, aber weniger als 70 Vol.-% Alkohol
  • In Behältern, die nicht mehr als 5 l fassen
  • Pro Fluggast netto insgesamt max. 5 l


Hinweis: Für alkoholische Getränke, die bis zu 24 Vol.-% Alkohol enthalten, gibt es keine Einschränkung; dies gilt auch für kleine Bierfässer (Partyfässer), da diese nicht unter Hochdruck stehen. Nicht eingeschlossen sind unter Druck stehende Fässer oder Flaschen mit Kohlendioxid oder ähnlichem Gas, wie sie in der Gastronomie eingesetzt werden.

Aufgegebenes Gepäck: Nein
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Fallschirme mit pyrotechnischem automatischem Aktivierungsmechanismus (AAD), z.B. Cypres AAD.

Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Regeln

  • Die schriftliche Dokumentation einer dafür autorisierten nationalen Behörde muss mitgeführt werden, die Details des automatischen Aktivierungsmechanismus (AAD) enthält, sowie die Bestätigung, dass der Mechanismus nicht als Gefahrgut eingestuft ist.

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