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Zwei Koffer stehen am Gate

Gepäck­unregelmäßigkeiten

Obwohl wir eng mit unseren Bodenabfertigungspartnern zusammenarbeiten, kann es vorkommen, dass ein Gepäckstück verspätet am Zielflughafen ankommt oder beschädigt wird. Selbstverständlich ergreifen wir alle erforderlichen Maßnahmen, um Ihr Gepäck schnellstmöglich wiederzubeschaffen bzw. den Schaden an Ihrem Gepäckstück zu ersetzen.
  • Sollte eines oder mehrere Ihrer Gepäckstücke nicht auffindbar sein, melden Sie dies bitte umgehend online und bewahren Sie alle Flugunterlagen, insbesondere Ihre Bordkarte und den Gepäckabschnitt auf.
    Falls Sie die Verspätung erst fünf Tage oder später nach Ihrem Flug melden, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldefrist liegt bei 21 Tagen nach Ihrem Flug.

    Nach der Meldung erhalten Sie eine Bestätigung sowie eine Referenznummer per E-Mail (PIR-Nummer, z.B. FRA4Y12345). Bewahren Sie diese unbedingt auf, um sich über den Stand der Gepäcksuche zu informieren. Alternativ können Sie die Gepäckverspätung an den Schaltern der Gepäckermittlung Ihres Ziel- oder Transferflughafen melden.

    Die große Mehrzahl der vermissten Gepäckstücke finden wir innerhalb von 24 Stunden. Sobald Ihr Gepäck am Zielflughafen eingetroffen ist, kontaktieren wir Sie, um die Zustellung mit Ihnen zu vereinbaren.

    In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Gepäckstück nicht innerhalb von 5 Tagen auffindbar ist. Auch in diesem Fall melden wir uns bei Ihnen, um sie zu bitten, eine Inhaltsliste zu Ihrem verspäteten Gepäckstück auszufüllen. Mittels der von Ihnen ausgefüllten Inhaltsliste wird eine intensive inhaltliche Suche nach Ihrem Gepäck durchgeführt. Diese inhaltliche Suche ermöglicht es uns, den größten Teil der verspäteten Gepäckstücke zuzuordnen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die Inhaltsliste so detailliert wie möglich mit allen Angaben zu Ihrem Gepäck auszufüllen.
    Kompensation beantragen
    Sollte Ihr Gepäck mit Verspätung am Zielort ankommen, können Sie notwendige Dinge wie Hygieneartikel und Kleidung kaufen und die Quittungen zur Erstattung bei Discover Airlines einreichen. Bitte bewahren Sie bitte Belege auf, damit Sie Ihre Ansprüche geltend machen können. Nachdem Sie Ihr verspätetes Gepäck (am Flughafen oder online) gemeldet haben, können Sie die Erstattung der nachgewiesenen Kosten über unser Kontaktformular beantragen.
    Bitte beachten Sie:
    • Bitte transportieren Sie Wertgegenstände wie Schmuck, Geld oder Medikamente im Handgepäck.
    • Sie sind verpflichtet, die Kosten für Ersatzartikel im Falle einer Gepäckverspätung so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht). Discover Airlines wird sich unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit an den Kosten beteiligen.
    • Auch Ersatzanschaffungen nach Ankunft am Heimatort werden für eine Erstattung in Betracht gezogen. Allerdings unterliegt jeder Fluggast hier ganz besonders der Schadensminderungspflicht. Die Erstattung von Ersatzanschaffungen, die nach aller Wahrscheinlichkeit am Heimatort zur Verfügung standen, kann abgelehnt werden.
    • Artikel, die Sie weiterhin verwenden können (z. B. Kleidung), werden zu 50 % erstattet, während Hygieneartikel oder Artikel zum einmaligen Gebrauch zu 100 % erstattet werden. Ausnahmen gelten für die USA und Kanada aufgrund der dortigen Gesetzgebung (US DOT und CTA).
    Sie können nach Ihrem Flug innerhalb von 2 Jahren die Erstattung der Kosten für Ersatzbeschaffungen beantragen, sofern Sie Ihr Gepäck als verspätet gemeldet haben.
    Verlust eines Gepäckstücks
    Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für den Verlust Ihres Gepäckstücks:
    • Sie haben Ihr Gepäck innerhalb der Meldefristen als verspätet gemeldet (am Flughafen oder online),
    • Sie haben die Inhaltsliste auf der Gepäckstatusseite ausgefüllt und
    • Ihr Gepäck ist mehr als 21 Tage verspätet
    In diesem Fall müssen Sie innerhalb von zwei Jahren einen Antrag auf Entschädigung für den Verlust Ihres Gepäcks stellen. Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

    Die Haftung der Fluggesellschaften für Reisegepäck ist gesetzlich geregelt. Der Anspruch auf Entschädigung wird nach dem Montrealer Übereinkommen gewährt. Die Entschädigung selbst wird in sogenannten Sonderziehungsrechten (SZR) festgelegt. Das Sonder­ziehungsrecht (SZR) ist eine künstliche Währung, die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingerichtet wurde. Derzeit beträgt der Haftungshöchstbetrag 1.288 SZR, was aktuell ca. 1.500 Euro entspricht. Dieser Betrag unterliegt Wechselkurs­schwankungen und kann sich daher ändern.
    Das Montrealer Übereinkommen gilt nur, wenn die folgenden Parameter erfüllt sind: Das Gesetz gilt sowohl für die inländische als auch für die internationale Beförderung zwischen den Vertragsstaaten. Bei aufgegebenem Gepäck haftet die Fluggesellschaft unabhängig von einem Verschulden für die Verspätung des Gepäcks. Dieses Recht gilt nur, wenn die Meldung der Gepäckverspätung und die Entschädigungsforderung innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen eingereicht werden.
  • Sollte Ihr Gepäck nach dem Flug beschädigt sein, melden Sie dies bitte umgehend online oder bei der Gepäckermittlung am Flughafen, damit wir uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern können. Bitte bewahren Sie alle Flugunterlagen, insbesondere Ihre Bordkarte und den Gepäckabschnitt auf.
    Falls Ihnen der Schaden erst fünf Tage nach Ihrem Flug oder später auffällt, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldefrist liegt bei sieben Tagen nach Ihrem Flug. Sie müssen außerdem den Nachweis erbringen, dass der Schaden in der Obhut der betreffenden Fluggesellschaft eingetreten ist.
    Nach der Meldung des beschädigten Gepäcks erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung mit einer Referenznummer (z. B. FRA4Y12345), die Sie unbedingt aufbewahren sollten. In der Bestätigung sind alle weiteren erforderlichen Schritte aufgeführt.

    Die Schadensmeldung wird anschließend durch unseren Partner Dolfi geprüft und der Schaden nach unseren Richtlinien beurteilt. Anschließend wird Dolfi Sie bezüglich einer möglichen Entschädigung kontaktieren oder sich um die Reparatur bzw. den Ersatz Ihres Gepäcks kümmern.

    In der Regel werden Sie innerhalb weniger Arbeitstage kontaktiert. Sollte die Rückmeldung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, bitten wir Sie um Geduld. Bitte seien Sie versichert, dass nach der Meldung Ihres beschädigten Gepäcks aktiv an einer schnellen Lösung gearbeitet wird.

    Im Falle einer fristgerechten Meldung Ihres beschädigten Gepäcks haben Sie gemäß dem Montrealer Übereinkommen einen Anspruch auf Schadensersatz. Für die Regulierung des Schadens benötigen wir ein Gutachten in Bezug auf den Wert und der Beschädigung des Gepäckstücks bzw. einen Kaufbeleg des beschädigten Gepäckstücks. Zur Ermittlung des Erstattungsbetrages findet stets der Zeitwert Berücksichtigung. Pro begonnenem Nutzungsjahr werden 15 Prozent des Wertes abgezogen.
  • Vor lauter Vorfreude auf den Urlaub kann es schnell passieren, dass persönliche Gegenstände bei uns an Bord vergessen werden. Aber kein Grund zur Sorge! Unsere Crew gibt alle liegen­gebliebenen Gegenstände im Fundbüro des Flughafens an der entsprechenden Destination ab. Dort werden die Gegenstände drei Monate aufbewahrt.

    Verluste am Flughafen Frankfurt oder auf Flügen nach Frankfurt:
    Nutzen Sie bitte das Formular Fundsachenanfrage am Flughafen Frankfurt zur Meldung Ihres Verlustes. Alternativ haben Sie außerdem die Möglichkeit, sich direkt an das Fundbüro zu wenden. Es befindet sich am Terminal 1, Bereich A, Ebene 0 und ist Montag bis Sonntag jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
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