Mitnahme von Assistenzhunden

Anerkannte Assistenzhunde (Service Animals - SVAN, z.B. Blindenführhund, Signalhund, Diabetikerwarnhund, Epilepsiehund) können bei Discover Airlines kostenlos mit an Bord genommen werden. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der nachfolgenden Seite.

Assistenzhunde können über das Medical Operation Center unter specialservices.discover-airlines@lufthansa-group.com angemeldet werden. Für Fragen stehen unsere Kollegen Ihnen gerne unter +49 (0) 69 696 55077 zur Verfügung. Zur Anmeldung Ihres Assistenzhundes in der Fluggastkabine bitten wir Sie um Zusendung folgender Informationen spätestens 48 Stunden vor Abflug:

  • Rasse und Gewicht des Hundes
  • Alter des Hundes
  • Für welche Aufgabe Ihr Hund ausgebildet wurde bzw. welche Aufgabe führt Ihr Hund für Sie aus
  • Notwendige Formulare

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:

  • Mitnahme von Assistenzhunden auf Non-Stop-Flügen in die/aus den USA
  • Mitnahme von Assistenzhunden auf allen Flügen außerhalb der USA

Handelt es sich bei Ihrem Hund nicht um einen Assistenzhund, gelten die allgemeinen Voraussetzungen für die Mitnahme von Tieren.

Allgemeine Bestimmungen für die Mitnahme eines Assistenzhundes in der Kabine

Um einen reibungslosen Flugbetrieb zu gewährleisten, sollte Ihr Hund so ausgebildet sein, dass er Ihren Befehlen gehorcht und sich durchgehend angemessen verhält (d.h. er darf nicht bellen, knurren, Menschen anspringen o.Ä.). Der Hund darf sich nicht in der Kabine oder am Gate entleeren oder darf dies nur auf eine Weise tun, die eine Gesundheitsgefährdung oder Hygieneprobleme ausschließt. Discover Airlines behält sich vor, einen Hund aufgrund von unangemessenem Verhalten nicht zu befördern. Sie haften für alle durch den Transport Ihres Hundes verursachten Schäden und Zusatzkosten.

An Bord:

  • Ihr Hund muss in den Fußraum Ihres Sitzes passen und mit einem von Discover Airlines zur Verfügung gestellten Tiergurt an Ihrem Sicherheitsgurt befestigt werden. Auf keinen Fall darf für das Tier ein Sitzplatz für Fluggäste benutzt werden.
  • Wir empfehlen, den Hund mit einem Geschirr statt einem Halsband zu sichern.
  • Sie müssen einen Maulkorb für Ihren Hund mitbringen. Falls es eine Situation gibt, wo Ihr Hund ein Risiko für andere Fluggäste wird, verlangen wir, dass Ihr Hund einen Maulkorb tragen muss. Andernfalls müssen wir den Transport des Hundes refüsieren. Für Reisen in die/aus den USA und nach/aus Kanada ist die Mitnahme eines Maulkorbs keine Bedingung, jedoch empfehlen wir Ihnen dringend zur zusätzlichen Sicherheit und aus Rücksicht auf andere Fluggäste einen Maulkorb mitzubringen.

Auf Direktflügen in die/ab den USA dürfen Fluggäste einen Assistenzhund, einschließlich eines psychotherapeutischen Assistenzhundes, mitnehmen. Der Hund muss individuell darauf trainiert sein, Aufgaben zugunsten einer behinderten Person mit einer Seh-, Sinnes-, psychiatrischen, intellektuellen oder anderen geistigen Behinderung in der Art und in dem Umfang auszuführen, wie es in den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums (U.S. Department of Transportation, DOT) festgelegt ist. Der Transport von Assistenzhunden ist auf Discover Airlines Flügen kostenlos. Es dürfen maximal zwei (2) Assistenzhunde pro Fluggast mitgenommen werden.

Definition von Assistenztier und Person mit Behinderung (zur Erfüllung von 14 C.F.R. 382):
Assistenztier

  • Ein Hund, unabhängig von Art und Rasse.
  • Er ist individuell ausgebildet, um eine Person mit Behinderung zu unterstützen.
  • Dazu gehören Seh-, Sinnes-, psychiatrische, intellektuelle oder andere geistige Behinderungen.
  • Andere Tierarten als Hunde, Tiere zur emotionalen Unterstützung, Komforttiere, Begleittiere und Assistenztiere in Ausbildung sind keine Assistenztiere.

Hinweis: Gemäß 14 C.F.R. Teil 382 werden Tiere zur emotionalen Unterstützung nach den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums nicht mehr als Assistenztiere eingestuft und diese Kategorie wird von Discover Airlines nicht mehr anerkannt oder berücksichtigt.

Person mit Behinderung

  • Eine Person mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung, die vorübergehend oder dauerhaft sein kann und wichtige Lebensaktivitäten erheblich einschränkt.
  • Sie hat einen Nachweis über die Behinderung.
  • Oder wird im Sinne von 14 C.F.R. § 382.3 als Person mit einer solchen Behinderung anerkannt,

(a) die als Fluggast im Hinblick auf den Kauf (1) eines Flugscheins für die Beförderung durch eine Fluggesellschaft, den Kauf eines solchen Flugscheins anbietet oder sich nach Treu und Glauben bemüht, einen solchen Flugschein zu erstehen, zu kaufen oder auf anderweitige gültige Weise zu erlangen, oder (2) die Luftbeförderung oder andere Serviceleistungen oder Mittel wie nach 14 C.F.R. Teil 382 erforderlich (i) kauft oder auf andere gültige Weise erlangt oder auf Treu und Glauben einen Flugschein für den Transport mit einer Fluggesellschaft zu erlangen versucht und selbst den Flughafen aufsucht, um den Flug zu nutzen, auf den sich der Flugschein bezieht; und (ii) angemessene, nicht diskriminierende Anforderungen an den Beförderungsvertrag erfüllt, die sich auf alle Fluggäste beziehen; oder
(b) die, um eine reisende Person zu begleiten oder sie abzuholen, Bodentransport oder Einrichtungen eines Terminals nutzt, oder Informationen über Flugpläne, Tarifangebote, Reservierungen, oder Richtlinien einholt, Maßnahmen ergreift, die zur Nutzung der von einer Fluggesellschaft der Allgemeinheit gebotenen Einrichtungen oder Service-Leistungen notwendig sind, und zwar mit angemessenen Mitteln, die bei Bedarf von der Fluggesellschaft bereitgestellt werden.

Einreisebestimmungen des CDC

Die Einreise von Hunden in die USA wird durch eine Regelung der CDC (= Centers for Disease Control and Prevention) stark reglementiert. Einige Länder sind durch die CDC als Hochrisikoländer für Hundetollwut eingestuft worden. Details zu den Restriktionen (Einreiseverbot) und auch die Auflistung der Hochrisikoländer entnehmen Sie bitte der folgenden Internetseite:

Notwendige Formulare

Als Vorbedingung der Beförderung müssen Sie bei einer Reise mit einem Assistenztier die folgenden Formulare ausfüllen und bei Discover Airlines einreichen. Dies muss am oder nach dem Datum des Ticketkaufs erfolgen.

Hinweis:

  • Wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen und eine Reservierung mehr als 48 Stunden vor der ersten planmäßigen Abflugzeit Ihres Reiseplans vorgenommen haben, müssen Sie diese Formulare elektronisch oder in Papierform mindestens 48 Stunden vor Ihrem Reisedatum an Discover Airlines übermitteln.
  • Wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen und eine Reservierung weniger als 48 Stunden vor der ersten planmäßigen Abflugzeit Ihres Reiseplans vorgenommen haben, müssen Sie diese Formulare am Tag Ihrer Reise am Abflug-Gate an Discover Airlines übergeben.

Füllen Sie bitte die folgenden Formulare aus und senden Sie sie per E-Mail an das Medical Operation Center (specialservices.discover-airlines@lufthansa-group.com):

Falls Sie einen Weiterflug/Zubringerflug außerhalb der USA haben, benötigen wir für die Buchung des Assistenzhundes zusätzlich ein Ausbildungszertifikat. Bitte senden Sie uns das Zertifikat zusammen mit den oben genannten Formularen per E-Mail.


Es ist eine Straftat im „Service Animal Air Transportation Form“ oder „Service Animal Relief Attestation Form“ wissentlich und vorsätzlich falsche, fiktive oder betrügerische Angaben zu machen, um unter den US-amerikanischen Bestimmungen bereitgestellte Unterstützungen für Behinderte in Anspruch zu nehmen.

Reisezulassung: In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums kann Discover Airlines nachprüfen, ob ein Tier als Assistenzhund anerkannt ist. Um festzustellen, ob es sich bei einem Tier um einen Assistenzhund handelt, kann Discover Airlines (1) das Tier beobachten, um festzustellen, ob es ein gestörtes oder aggressives Verhalten zeigt, das darauf schließen lässt, dass es nicht erfolgreich auf ein angemessenes Verhalten in öffentlicher Umgebung trainiert wurde, oder (2) auf bestimmte physische Indikatoren prüfen.

Größe von Assistenzhunden: Alle Assistenzhunde müssen in den Fußraum am Sitzplatz des Fluggastes passen, es sei denn der Transport würde den Sicherheitsanforderungen der US-amerikanischen Luftfahrtbehörde (FAA) oder deutschem/europäischem Recht widersprechen oder den Bereich eines anderen Fluggastes einschränken.

Anleinen: Es ist verpflichtend, dass alle Assistenzhunde an Bord von Discover Airlines Flugzeugen und in Discover Airlines gehörenden, gepachteten oder kontrollierten Flughafenbereichen vom Halter des Assistenzhundes oder dem Betreuer (falls zutreffend) jederzeit an der Leine geführt werden.

Verweigerung des Transports eines Assistenzhundes: Discover Airlines kann den Transport eines Assistenzhundes in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums unter den folgenden Umständen verweigern:

  • Der Assistenzhund stellt eine direkte Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit anderer Personen dar.
  • Der Assistenzhund stört erheblich in der Kabine bzw. im Gate-Bereich des Flughafens oder sein Verhalten im Flugzeug bzw. im Gate-Bereich des Flughafens lässt darauf schließen, dass er nicht ausreichend auf ein angemessenes Verhalten in öffentlichen Bereichen trainiert wurde.
  • Die Beförderung des Assistenzhundes würde gegen geltende Sicherheits- oder Gesundheitsauflagen einer US-amerikanischen Bundesbehörde, eines US-amerikanischen Territoriums oder einer ausländischen Regierung verstoßen.
  • Der Fluggast mit Behinderung, der mit einem Assistenzhund in der Kabine reisen möchte, legt nicht die von Discover Airlines geforderten ausgefüllten, aktuellen Formulare vor.

Schäden: Discover Airlines behält sich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums das Recht vor, den mit einem Assistenzhund reisenden Fluggast für jeden vom Assistenzhund verursachten Schaden zu belangen.

Für Anschlussflüge und alle weiteren Flüge außerhalb der USA ist die Vorlage bzw. Zusendung folgender Dokumente erforderlich:

  • Ausbildungs-/Schulungsnachweis, ausgestellt durch die jeweilige Trainingseinrichtung und/oder Hundetrainer (= eine Person, die auf die Ausbildung von Service Hunden spezialisiert ist) mit Angabe des Namens plus Adresse der Hundeschule/-trainer, Details zur Art der Ausbildung und die Aufgabe, die der Hund erfolgreich absolviert hat, sowie die Dauer der Ausbildung. Es zu beachten, dass Selbstlern- und Online-Trainingsportale derzeit nicht anerkannt werden. Alternativ akzeptieren wir ein Trainingszertifikat einer Hundeschule, die eine Zertifizierung durch eine der anerkannten Organisationen ADI/ADEu/IGDF hat. Die Bestätigung erfolgt nach Prüfung durch das Medical Operation Center (specialservices.discover-airlines@lufthansa-group.com).
  • Zusätzlich benötigen wir Ihre schriftliche Bestätigung, dass der Hund die Voraussetzungen für die Reise als anerkannter Assistenzhund erfüllt. Bitte legen Sie dafür zwei Ausdrucke des Formulars zur Mitnahme von Tieren in der Flugzeugkabine vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Check-in vor.

Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nicht aufbewahrt werden und Sie für jede Buchung ein neues Formular einreichen müssen, das auf oder nach dem Datum des Flugscheines datiert ist. Das Gleiche gilt für den erforderlichen Trainingsnachweis für Flüge außerhalb der USA.

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