Handgepäck

Als Handgepäck können Sie ein Gepäckstück, wie z.B. einen Trolley, einen Pocket Buggy oder einen faltbaren Kleidersack, mitnehmen bzw. zwei in der Business Class.

  • Maße für Handgepäck: max. 55 x 40 x 23 cm
  • Maße für faltbare Kleidersäcke: max. 57 x 54 x 15 cm
Ein Mann misst seinen Koffer mithilfe eines Handgepäckrahmens am Flughafen

Die Freigepäckmengen für Ihren Flug sowie die Gewichtsgrenzen und Maße für Handgepäck finden Sie auf einen Blick in dem Gepäckrechner  – basierend auf Strecke, Reiseklasse, Tarif und Vielfliegerstatus.

Für einen reibungslosen Einsteigevorgang, mehr Stauraum an Bord und einen pünktlichen Abflug ist es notwendig, dass Ihr Handgepäck den Bestimmungen entspricht. Daher überprüfen wir an den Abflughäfen Ihr Handgepäck auf die erlaubten Maße, Menge und Gewicht. Zu großes oder zu schweres Handgepäck wird am Gate abgenommen und kostenpflichtig in den Frachtraum verladen. Die Gebühren hierfür sind am Gate bedeutend höher als in der Check-in-Halle und können nur mit einer Kreditkarte beglichen werden.

Bitte achten Sie stets darauf, dass Sie Ihre persönlichen Gegenstände wie Wertsachen und Medikamente mit in die Kabine nehmen. Auch Geräte wie Mobiltelefone und Tablets, Powerbanks oder E-Zigaretten, die Akkus und Batterien enthalten, dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden.

  • Ein weiteres kleines Gepäckstück (max. 30 cm Länge, 40 cm Höhe und 10 cm Breite, z. B. Handtasche oder Laptoptasche).
  • Pro Kind entweder einen Kindersitz, eine eigene Sitzerhöhung, ein Babybett oder einen Pocket Buggy.
  • Mobilitätshilfen wie Rollstühle oder orthopädische Hilfsmittel.

Für den Transport von Musikinstrumenten im Handgepäck gelten spezielle Regeln:

  • Für größere Handgepäckstücke, wie beispielsweise Trolleys, nutzen Sie bitte das Staufach über Ihrem Sitzplatz.
  • Bitte verstauen Sie persönliche Gegenstände wie Laptop-, Einkaufs- oder Handtaschen unter Ihrem Vordersitz.
  • Jacken und Mäntel können Sie ganz einfach am Garderobenhaken Ihres Vordersitzes aufhängen.
  • Bitte beachten Sie, dass die Staufächer über den Notausgangsreihen den dort sitzenden Passagieren vorbehalten sind.

Die Mitnahme einiger Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck ist gesetzlich nicht erlaubt.

Für Flüssigkeiten im Handgepäck gelten bei Flügen innerhalb der EU und Anschlussflügen ab der EU (auch innerdeutsche) folgende Bestimmungen:

  • Behälter mit Flüssigkeiten und gelartigen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (aufgedruckte Höchstfüllmenge).
  • Ein Plastikbeutel (transparent, wieder verschließbar, max. 1 Liter) pro Person für alle Produkte.
  • Der Beutel wird bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt.
  • Flüssige Duty-Free Waren, die an einem internationalen Flughafen oder an Bord eines Flugzeugs außerhalb der EU eingekauft wurden, dürfen bei einer Umsteigeverbindung über einen EU-Flughafen in einem manipulationssicheren, zertifizierten Beutel transportiert werden. Der Verkaufsbeleg muss darin liegen und der Beutel von der Verkaufsstelle versiegelt werden.
  • Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung) können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden und werden ebenfalls der Sicherheitskontrolle vorgelegt.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

Bitte nehmen Sie Ihre Flüssigkeiten an der Sicherheitskontrolle aus dem Handgepäck und legen diese separat vor. In Ausnahmefällen können Flüssigkeiten für die Kontrolle geöffnet und aus den zugehörigen Umverpackungen genommen werden.

Die Regelungen werden durch den Gesetzgeber getroffen. Die lokale Auslegung der EU-Verordnung obliegt den lokal zuständigen Behörden. Discover Airlines hat hierauf keinen Einfluss.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich vor Ihrer Flugreise auf der Webseite des entsprechenden Flughafens, welche Bestimmungen an Ihrem Abflughafen gelten.

Bei der Buchung einer Reise mit mehreren Fluggesellschaften gelten die Hand­gepäck­regeln der Fluggesellschaft, welche den jeweiligen Flug durchführt. Bitte überprüfen Sie die Hand­gepäck­regelungen auf den Internetseiten der jeweiligen Fluggesellschaften vor Ihrer Reise und richten Sie sich nach den jeweils restriktivsten Regeln der beteiligten Fluggesellschaften.

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