Nicht erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck.
Erlaubt als oder im Handgepäck.
Stückbeschränkung (inklusive Lithium Batterien): 20 Stück pro Fluggast. Die Stückbeschränkung schließt alle Batterietypen ein, d.h. auslaufsichere Nassbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien sowie Lithium Batterien.
Beispiele für auslaufsichere Nassbatterien: Gel-Batterien oder AGM-Batterien
Beispiele für Trockenbatterien: Nickel-Metallhydrid-Batterien, Nickel-Cadmium-, Alkali-Mangan- oder Zink-Kohle-Batterien
Transportbedingungen von auslaufsicheren Nass- und Trockenbatterien:
Leistungs- und Stückbeschränkung für auslaufsichere Nassbatterien: