7.1 Beförderungsverweigerungsrecht7.1.1 Wir können Ihre Beförderung oder Weiterbeförderung verweigern, wenn wir Sie vor der Buchung schriftlich davon in Kenntnis gesetzt haben, dass wir Sie vom Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung an nicht mehr auf unseren Flügen befördern werden. Dies kann der Fall sein, wenn Sie auf einem früheren Flug gegen die in den Artikeln 7 und 11 genannten Verhaltensregeln verstoßen haben und Ihre Beförderung deshalb unzumutbar ist. Wir dürfen ferner Ihre Beförderung oder Weiterbeförderung verweigern, wenn:
7.1.1.1 diese Maßnahme aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung oder zur Vermeidung eines Verstoßes gegen behördliche oder gesetzliche Auflagen des Staates notwendig ist, von dem aus abgeflogen wird oder der angeflogen oder überflogen wird; oder
7.1.1.2 Ihre Beförderung die Sicherheit, die Gesundheit oder in nicht unerheblichem Maße das Wohlbefinden anderer Fluggäste beeinträchtigen kann; oder
7.1.1.3 Ihr Verhalten, Ihr Zustand oder Ihre geistige oder körperliche Verfassung einschließlich der Auswirkungen von Alkoholgenuss oder Drogengebrauch derart ist, dass Sie sich selbst, andere Fluggäste oder Besatzungsmitglieder einer Gefahr aussetzen; oder
7.1.1.4 Sie sich auf einem früheren Flug in nicht unerheblichem Maße regelwidrig verhalten haben und Grund zu der Annahme besteht, dass sich solches Verhalten wiederholen kann; oder
7.1.1.5 Sie die Vornahme einer Sicherheitsprüfung verweigert haben; oder
7.1.1.6 Sie den anwendbaren Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Zuschläge nicht bezahlt haben; oder
7.1.1.7 Sie nicht im Besitz der erforderlichen Reisedokumente sind, in ein Land einreisen wollen, für das Sie nur zum Transit berechtigt sind oder für das Sie keine gültigen Einreisepapiere besitzen, Ihre Reisedokumente während des Fluges vernichten oder deren Übergabe an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnen; oder
7.1.1.8 Sie einen Flugschein vorlegen, den Sie auf illegalem Wege oder unter Verstoß gegen die Miles and More Teilnahmebedingungen erworben oder erhalten haben oder der als verloren oder gestohlen gemeldet worden ist, gefälscht ist oder wenn Sie Ihre Identität mit der als Fluggast im Flugschein eingetragenen Person nicht nachweisen können; oder
7.1.1.9 Sie die Zahlung des anfallenden Differenzbetrages (Aufpreises) nach 3.4.2. verweigern oder einen Flugschein vorlegen, der durch andere als uns oder zur Flugscheinausstellung berechtigtes Reisebüro ausgestellt wurde oder nicht unerheblich beschädigt ist; oder
7.1.1.10 Sie unsere Sicherheitsvorschriften nicht einhalten; oder
7.1.1.11 Sie das beim Einsteigen sowie an Bord aller unserer Flugzeuge geltende Rauchverbot und das Verbot der Benutzung elektronischer Geräte an Bord missachten.
7.2 Besondere BetreuungDie Beförderung von behinderten, kranken oder anderen Personen, die besondere Betreuung benötigen, sollte vorher angemeldet werden. Für entsprechende Anfragen melden Sie sich bitte montags bis freitags 08:30 Uhr – 20:00 Uhr, samstags, sonntags, feiertags 08:30 Uhr – 16:30 Uhr via Email an specialservice.discover-airlines@lufthansa-group.com oder mittels Fax (069 696 83677).
Um Ihren eigenen batteriebetriebenen Rollstuhl zu buchen, wenden Sie sich bitte an unser Services Team, indem Sie das
ausgefüllte Anfrageformular via Email an specialservice.discover-airlines@lufthansa-group.com senden. Anhand der von Ihnen gemachten Angaben prüfen wir, ob ein Transport Ihres batteriebetriebenen Rollstuhls möglich ist.
Für Flugtauglichkeitsbescheinigungen (MEDA) können Sie sich täglich von 6:00 Uhr – 22:30 Uhr mittels Email an medicaloperation.discover-airlines@lufthansa-group.com, telefonisch an 069 696 55077 oder mittels Fax an 069 696 83677 wenden.
7.3 Beförderung von Kindern7.3.1 Vor Vollendung des 5. Lebensjahres dürfen Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens 18 Jahre alt ist reisen. Die Beförderung von allein reisenden Kindern vom vollendeten 5. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr muss vorher telefonisch angemeldet werden und unterliegt dem jeweils veröffentlichten Entgelt sowie den Bestimmungen, die in unseren Verkaufsbüros und über die Flugschein ausstellenden Reisebüros erhältlich sind.
7.3.2 Kinder können auch im eigenen Kindersitz auf einem Sitzplatz befördert werden; für Kleinkinder unter 2 Jahren ist hierfür ein zusätzlich gebuchter Sitzplatz erforderlich. Der Kindersitz ist während des gesamten Fluges mit dem am Flugzeugsitz vorhandenen Sitzgurt von Ihnen zu befestigen. Der Kindersitz muss zur Verwendung an Bord von Flugzeugen geeignet sein. Andernfalls sind wir berechtigt, die Beförderung des Kindersitzes in der Kabine zu verweigern. Wir haften nicht für die Folgen, die Ihnen aus einer fehlerhaften Befestigung des Kindersitzes, einer Funktionsuntauglichkeit oder aus der Nichtbefolgung von Anweisungen entstehen.
Nähere Informationen zu Reisen mit Kindern, insbesondere den zur Verwendung an Bord von Flugzeugen geeigneten Kindersitzen finden Sie
hier.
7.4 Ansprüche bei BeförderungsverweigerungWerden Sie aus einem der vorstehenden Gründe von der Beförderung ausgeschlossen, so beschränken sich Ihre Ansprüche auf das Recht, eine Flugpreiserstattung für die nicht genutzten Flugcoupons nach Maßgabe von Artikel 10.4 verlangen.